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Energieeffizienz im Gebäude – Teil 1: Niedrigenergiehaus

Niedrigenergiehaus, Passivhaus, Effizienzhaus, Nullenergiehaus – Begriffe für Immobilien, die in irgendeiner Form energieeffizient sind. Doch wo liegen die genauen Unterschiede zwischen den Definitionen? Und wie können solche Immobilien gebaut bzw. Bestandsimmobilien umgebaut werden? In einer kleinen Serie stellen wir Dir die Eigenschaften, Vor- und Nachteile sowie die Kosten für die genannten Immobilienarten genauer vor. Wir beginnen dabei heute mit dem Niedrigenergiehaus.

Niedrigenergiehaus – Definition

Der Begriff des Niedrigenergiehauses ist rechtlich nicht eindeutig definiert, bezeichnet aber einen Energiestandard für Neubauten oder Sanierungen von Bestandsobjekten. Grundsätzlich liegt dieser Standard unterhalb der allgemeinen energetischen Anforderungen, die vor allem im Rahmen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erlassen werden. Neubauten sind damit zwangsweise immer Niedrigenergiehäuser, weil sich Bauherren strikt an de EnEV halten müssen. Der Begriff des Effizienzhauses wird oft synonym für Niedrigenergiehaus verwendet.

Anforderungen an das Niedrigenergiehaus

Die EnEV wird in regelmäßigen Abständen erneuert und stellt immer höhere Anforderungen an Neubauten. Ab dem Jahr 2016 müssen folgenden Kriterien erfüllt sein:

  • Der erlaubte Jahres-Primärenergiebedarf muss 25 Prozent unterhalb des Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes der EnEV liegen
  • Der Wärmeschutz der Gebäudehülle wird um 20 Prozent verschärft
  • Die Warmwasserbereitung muss elektrisch erfolgen
  • Das Gebäude muss erneuerbare Energie produzieren
  • Wenn dies nicht der Fall ist, muss die Wärmedämmung um 15 Prozent höher sein als bei Gebäuden, die erneuerbare Energie produzieren
  • Die oberste Geschossdecke muss aus einem Material bestehen, das einen U-Wert von 0,24 W/(m²K) nicht überschreitet

Zusätzlich darf für die Beheizung bzw. den generellen Energiebedarf weniger Strom genutzt werden als zuvor. Diese Einsparungen sind nur möglich, wenn effizientere Technologien für die Aufbereitung von warmen Wasser und die Dämmung verwendet werden.

So wird eine Immobilie zum Niedrigenergiehaus

Die staatlichen Anforderungen an das Niedrigenergiehaus klingen recht abstrakt, werden in der Praxis aber durch konkrete Maßnahmen anschaulich gemacht. Zum Beispiel werden bei Neubauten jetzt zusätzliche wärmedämmende Leichtputze eingesetzt, um den Wärmeverlust über die Gebäudehülle zu reduzieren. Die geforderte Senkung des Primärenergiebedarfs um 25 Prozent bewirkt, dass selbst eine moderne Brennwerttherme in Verbindung mit einer solaren Trinkwassererwärmung nicht mehr ausreicht. Als Hausbesitzer musst Du zusätzlich eine extreme Dämmung oder besser eine Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung installieren.

Auch die Verwendung einer Erdgasheizung ohne gleichzeitige Verbindung mit Solarthermie ist nicht mehr zulässig, weil der Primärenergiebedarf zu hoch ist. Folgende Heizungssysteme können in Niedrigenergiehäusern verwendet werden:

  • Biogas
  • Pelletheizung mit Solarthermie
  • Pelletheizung
  • Sole-Wasser-Wärmepumpe
  • Geothermie
  • Luft-Wasser-Wärmepumpe
  • Erdgasheizung mit Solarthermie

Wenn Du moderne Öl- oder Gas-Brennwertheizungen verwenden möchtest, kann das ebenfalls zur Erfüllung des Standards reichen. Allerdings musst Du die Heizungssysteme dann mit einer Solarthermie, einer Lüftungsanlage oder einem Holzkaminofen kombinieren.

Staatliche Förderung von Niedrigenergiehäusern

Der Bau eines Niedrigenergiehauses ist für Dich vor allem auch deshalb interessant, weil der Staat verschiedenste Förderprogramme hierfür im Angebot hat. Diese erhältst du in der Regel für ganz bestimmte Maßnahmen wie etwa den Einbau von modernen Heizungssystemen oder die Installation einer Photovoltaik-Anlage inklusive Batteriespeicher. Wenn Du Dich umfassender mit dem Thema beschäftigen möchtest, lies doch einfach unseren Artikel zum Thema staatliche Förderprogramme.

Vor- und Nachteile von Niedrigenergiehäusern

Die Vorteile von energieeffizienten Immobilien liegen natürlich auf der Hand: Dein Energieverbrauch sinkt, dadurch hast Du weniger laufenden Kosten zu tragen und schonst gleichzeitig die Umwelt. Beim Neubau einer Immobilie solltest Du nach Möglichkeit vorausschauend planen und vielleicht sogar noch einen Schritt weiter gehen: Passivhäuser oder Plusenergiehäuser sind noch effizienter als reine Niedriegenergiehäuser. Verschärft der Staat die EnEV in den kommenden Jahren weiter, bist du so bestens darauf vorbereitet.

Der Bau eines Niedrigenergiehauses ist allerdings mit recht hohen Kosten verbunden. Je effizienter Wärmedämmungen, Heizungen und Isolierungen sind, desto teurer sind sie in der Anschaffung. Versuche, die Kosten nicht aus dem Ruder laufen zu lassen und rechne genau aus, wann sich weitere Investitionen amortisieren. Wäge im Vorfeld ab, wie viel Budget Dir zur Verfügung steht und wo Du möglicherweise Abstriche machen kannst.

Fazit: Niedrigenergiehaus als Standard für Neubauten

Eine einheitliche Definition für den Begriff Niedrigenergiehaus existiert also nicht. Gemeint sind in der Regel aber immer solche Immobilien, welche die Anforderungen der aktuellen EnEV erfüllen oder sogar übertreffen. Welche Anforderungen im Detail gelten, erfährst Du zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale. Wenn Du ein solches Niedrigenergiehaus bauen möchtest, sollten Du Investitionen genau überdenken. Teilweise rentiert es sich nicht, wenn Du die Anforderungen der EnEV zu sehr übertriffst. Rechne oder vielmehr: lass Dir von der Baufirma ausrechnen, nach wie viele Jahren sich Zusatzinvestitionen wirklich amortisieren.n

Energieausweis erstellen: Worauf muss ich achten?

Einen Energieausweis benötigst Du immer dann, wenn Du eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchtest. Aber auch für die Eigeneinschätzung Deiner Wohnung oder Deines Hauses kann es hilfreich sein, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Zur Ausstellung berechtigt sind in Deutschland nach Energieeinsparverordnung (EnEV) nur sogenannte Baulageberechtigte und bestimmte Sachverständige. Wie Du diese von unseriösen Anbietern trennen kannst und was die Erstellung kostet, zeigen wir Dir im folgenden Ratgeber.

Warum Energieausweis erstellen?

Ein Energieausweis ist in der Regel fünf Seiten lang. Er enthält wichtige Energiekennwerte (Energieverbrauch, Energiebedarf, Vergleichswerte) des jeweiligen Gebäudes und gibt gleichzeitig Empfehlungen zur kostengünstigen Modernisierung. Den Energieausweis erstellen zu lassen, ist in vielen Fällen aber nicht freiwillig, sondern wird vom Gesetzgeber vorgeschrieben:

  • Beim Neubau eines Gebäudes müssen Planer oder Architekt einen Energieausweis ausstellen. Der Bauherr oder Eigentümer ist dafür verantwortlich, dass das Dokument tatsächlich ausgehändigt wird.
  • Beim Verkauf muss den potenziellen Käufern bereits in der Immobilienanzeige deutlich gemacht werden, in welche Effizienzklasse die Immobilie eingeordnet wird und wie der Energiekennwert ausfällt. Bei konkreten Verkaufsgesprächen muss dann ein kompletter Energieausweis vorgelegt werden.
  • Selbige Regelungen greifen, wenn eine Immobilie vermietet Auch hier müssen beide Kennzahlen bereits in der Annonce zu finden sein. Bei konkreteren Verhandlungen ist dem künftigen Mieter dann ein Energieausweis auszustellen.

Nicht verpflichtend, aber äußerst hilfreich kann die Erstellung auch in anderen Fällen sein. Der Energieausweis zeigt Dir anschaulich, ob Deine Energiekosten im Vergleich zu anderen Immobilien hoch oder gering ausfallen. Du erhältst individuelle und vor allem einfache Tipps, wie Du in Zukunft Kosten einsparen kannst.

Unterschied Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Den Energieausweis gibt es in zwei verschiedenen Varianten. Diese unterscheiden sich in der Berechnungsart der Energiekennwerte. In der Regel genügt die Ausstellung eines Verbrauchsausweises, die deutlich kostengünstiger ist. Gleichzeitig ist der Bedarfsausweis aussagekräftiger und in bestimmten Fällen verpflichtend:

  • Bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohneinheiten haben Immobilienbesitzer nur dann ein Wahlrecht zwischen den beiden Ausweisarten, wenn das Gebäude nach dem 01. November 1977 erbaut wurde.
  • Für Neubauten wird nach der Fertigstellung immer ein Bedarfsausweis ausgestellt.
  • Erfüllt ein Wohngebäude nicht den energetischen Standard nach der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977, muss ein Bedarfsausweis erstellt werden.
  • Zur Erstellung eines Verbrauchsausweises müssen die Energieverbrauchsabrechnungen der letzten drei Jahre vorliegen. Ist dies nicht der Fall – etwa, weil die Heizung dezentral über Gasetagenheizungen erfolgt oder die Immobilie grundlegend modernisiert wurde – ist der Bedarfsausweis verpflichtend.

Wie kann ich einen Energieausweis erstellen lassen?

Wie bereits angeklungen ist, kannst Du das Dokument nicht selbst erstellen. Du musst Dich an einen Anbieter wenden, der laut EnEV zur Ausstellung berechtigt ist. Das Problem: die EnEV gibt keine genaue und abschließende Aufzählung der Voraussetzungen für Aussteller, so dass Du vor allem im Internet äußerst zweifelhafte Anbieter findest. Die erstellten Energieausweise sind in diesen Fällen zwar teilweise zulässig, besitzen aber de facto keine Aussagekraft.

Du solltest daher auf Anbieter vertrauen, die beispielsweise von der Deutschen Energie-Agentur zusätzlich geprüft wurden. Auch die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme wird ständig aktualisiert und nimmt nur seriöse Anbieter auf. Hier geht es zu den Datenbanken:

https://effizienzhaus.zukunft-haus.info/experten/suche-experten/

https://www.energie-effizienz-experten.de/sie-sindbauherr/expertensuche/

Theoretisch ist die Ausstellung von Energieausweisen ohne eine Besichtigung der Immobilie möglich. Der Dienstleister erstellt das Dokument dann alleine auf Grundlage der von Dir zugesandten Daten und agiert in der Regel online. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor solchen Verfahren, da die Energieausweise in der Regel fehlerhaft sind. Bei der Erhebung und Übermittlung der Daten entstehen fast immer Ungenauigkeiten, die dann bei der Berechnung des Ausweises einbezogen werden.

Wirklich teurer wird der Energieausweis durch die Besichtigung nicht: statt 40 bis 60 Euro im Internet werden für einen hochwertigen Verbrauchsausweis nur rund 100 Euro fällig. Der Bedarfsausweis schlägt mit einigen hundert Euro hingegen deutlich stärker zu Buche, liefert Dir aber ein deutlich umfangreicheres Bild der Energiebilanz Deiner Immobilie.

Fazit: Energieausweis vom Fachmann erstellen lassen

Möchtest Du Deine Immobilie verkaufen oder vermieten, führt kein Weg am Energieausweis vorbei. Mieter und Käufer müssen gleichermaßen über die Energiebilanz der Immobilie informiert werden. Im Regelfall genügt die Ausstellung eines Verbrauchsausweises, die für Dich relativ kostengünstig ist. Bei seriösen Anbietern, die etwa zusätzlich zur gesetzlichen EnEV durch die Deutsche Energie-Agentur lizensiert sind, zahlst Du rund 100 Euro für das Dokument. Ist Deine Immobilie hingegen veraltet oder wurde erst kürzlich modernisiert, musst Du einen Bedarfsausweis erstellen lassen. Dafür zahlst Du zwar mehrere hundert Euro, bekommst aber und umfangreiche Möglichkeiten zur Modernisierung aufgezeigt.